Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum GAV Swisscom
Swisscom und ihre Sozialpartner, die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair, haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Mitarbeitenden von Swisscom geeinigt.
Swisscom befindet sich in einem Umfeld, das von fundamentalen Umwälzungen geprägt ist: Das Kerngeschäft ist unter Druck, der Markt gesättigt. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung nicht nur Technologien, sondern zunehmend auch Politik, Gesellschaft und Wirtschaft grundlegend. Wie die Arbeitswelt in ein paar Jahren aussehen wird, lässt sich heute noch nicht mit Sicherheit sagen. Erste Veränderungen prägen jedoch bereits den Arbeitsmarkt: lebenslanges Lernen wird immer wichtiger, flexible Arbeitsformen nehmen zu, Jobprofile und Organisationsmodelle verändern sich.
Wichtiges Ziel der GAV-Verhandlungen war deshalb, den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Blick auf die Anforderungen der Arbeitswelt der Zukunft weiterzuentwickeln und an die Marktgegebenheiten anzupassen.
Die wichtigsten Anpassungen lassen sich folgenden Themenfeldern zuordnen:
- Arbeitsmarktfähigkeit
Die Aus- und Weiterbildung ist angesichts der Digitalisierung und der damit verbundenen Veränderungen unserer Arbeitswelt sowohl für die Sozialpartner als auch für Swisscom ein Schwerpunktthema. Swisscom will ihre gesellschaftliche Verantwortung als Arbeitgeberin wahrnehmen und die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden erhalten und stärken. Deshalb investiert sie verstärkt in deren Weiterbildung.
> Alle Mitarbeitenden haben neu Anspruch auf 5 Weiterbildungstage pro Jahr.
- Familienfreundlichkeit
> Der Mutterschaftsurlaub wird von 17 auf 18 Wochenerhöht.
> Der Vaterschaftsurlaub wird von 2 auf 3 Wochen erhöht.
> Zusätzlich haben Väter neu Anrecht auf 1 Monat unbezahlten Urlaub während des ersten Lebensjahres ihres Neugeborenen.
- Life Domain Balance (Work-Life-Balance)
> Der Ferienanspruch wird gestaffelt nach Alter ab dem 35. Lebensjahr erhöht, wobei der Gesamtferienanspruch von bis zu 30 Tagen erhalten bleibt. Damit gleicht sich Swisscom insbesondere in der Alterskategorie 50+ den Marktgegebenheiten an.
> Swisscom und ihre Sozialpartner haben die bestehende Richtlinie "Mobiles Arbeiten" überarbeitet und zu einem gemeinsamen Reglement mit Mitwirkungsrecht der Sozialpartner erklärt. Diese Richtlinie regelt den Umgang mit mobilen Arbeitsformen wie Home Office oder Arbeiten von unterwegs, zum Beispiel im Zug, sowie die Erwartungen an die Mitarbeitenden zur Erreichbarkeit ausserhalt ihrer Arbeitszeiten.
> Weiter wird das Recht auf Nichterreichbarkeit während der Freizeit neu auch im GAV verankert.
- Schutz der Privatsphäre
> Die Verhandlungspartner haben sich auf Smart Data Grundsätze geeinigt, die den Schutz der Privatsphäre der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz und den Umgang mit ihren Daten regeln.
Der neue GAV tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für weitere drei Jahre mit der Möglichkeit um Verlängerung von einem Jahr. Der umfangreiche Sozialplan von Swisscom wird unverändert für die Laufzeit des GAV verlängert.
Giorgio Pardini, Leiter Sektor ICT, syndicom: «Die Digitalisierung kann eine Chance für alle sein, sofern die Sozialpartner die digitale Transformation gemeinsam gestalten. Der heutige GAV-Abschluss ist der Beweis dafür. Die Mitarbeitenden profitieren neu von einem Rechtsanspruch auf Aus- und Weiterbildung, von ausgebautem Schutz ihrer Daten sowie einer Stärkung ihrer arbeitsfreien Zeit.»
Hans Werner, Leiter Group Human Resources, Swisscom: «Unser Umfeld ist äusserst dynamisch, unsere Mitarbeitenden leisten tagtäglich unglaublich viel. Der Arbeitsmarkt fordert von uns allen eine hohe Flexibilität und kontinuierliche Weiterentwicklung. Wir müssen «lebenslanges Lernen» neu definieren. Weg von längeren Kursen alle 10 Jahre, hin zu regelmässigen, flexiblen, kurzen oder längeren, webbasierten oder klassischen Weiterbildungen. Mit dem vorliegenden GAV-Abschluss haben wir die Basis für dieses neue lebenslange Lernen gelegt. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Work-Life-Balance ein, die neben engagierten Leistungen auch Raum für Erholung lässt.»