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Integration von ITS in Swisscom Schweiz

Die Mitarbeitenden der ehemaligen ITS haben den nachstehenden Bestimmungen zur Überführung der Mitarbeitenden von Swisscom IT Services in die Swisscom Schweiz AG zugestimmt:

Überführung des Fixlohnsystems von ITS in die neuen Lohnbänder von SCS

• Die Überführung in die neuen Job-Level und Lohnbänder erfolgt lohnneutral. Der alte Fixlohn inkl. einer allfälligen Überführungszulage I entspricht dem neuen Ziellohn (gemäss den Überführungsregeln aus Projekt «Ariane»).

• Den Mitarbeitenden wird für das Kalenderjahr 2015 der gesamte Ziel-Erfolgsanteil monatlich als Vorbezug ausbezahlt. Im Kalenderjahr 2016 beträgt der monatliche Vorbezug 50 Prozent des Ziel-Erfolgsanteils.

Arbeitswegregelung bei Kundeneinsätzen und Arbeitsantritt zu Hause

• Für die Bereiche Field Services und Network Operations, Bau­leitung und Sales: Regelung gemäss Gesamtarbeitsvertrag (Artikel 2.2.2).

• Für Mitarbeitende des Solutions-Centers, der Business Process Solutions und Services (BIZ): Beginnt oder endet der Arbeits­einsatz beim Einsatzort, so beginnt respektive endet die Arbeitszeit beim Einsatzort. Übersteigt die Wegzeit zwischen Einsatzort und Wohnort der Mitarbeitenden 50 Minuten pro Weg, gilt die übersteigende Wegzeit als Arbeitszeit. Bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann die während der Wegzeit effektiv geleistete Arbeit als Arbeitszeit geltend gemacht werden.

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