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Gesamtarbeitsvertrag Contact- und Callcenterbranche: Einigung bei den Mindestlöhnen

Die Gewerkschaft syndicom und die beiden arbeitgeberseitigen Verbände, contactswiss und callnet.ch, haben sich als Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrags für die Contact- und Callcenterbranche anlässlich der Lohnverhandlungen im November 2021 auf eine Ergänzung bei den Mindestlöhnen geeinigt: Die Lohnstufe 3, welche aktuell nur für das administrative Personal und für Arbeitnehmende mit unterstützenden Funktionen gilt, wird um ein Kriterium erweitert mit Mindestlöhnen bis zu 4’700 Franken.

Neu profitieren auch alle Arbeitnehmenden, welche mindestens fünf Dienstjahre im gleichen Unternehmen beschäftigt sind, unabhängig von ihrer Funktion ebenfalls vom Mindestlohn dieser Lohnstufe. Für Langzeitangestellte der Branche, die mit ihrer Erfahrung das Rückgrat der Branche bilden, kann dies eine substanzielle Verbesserung ihrer Löhne bedeuten. Der Gesamtarbeitsvertrag, welchem 4'400 Arbeitnehmende in 23 verschiedenen Betrieben unterstellt sind, ist seit Juli 2018 allgemeinverbindlich erklärt. Die erläuterte Ergänzung der Lohnstufe 3 tritt am 1.4.2022 in Kraft und soll ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt werden. 

Gelebte Sozialpartnerschaft in der Contact- und Callcenterbranche

Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT bei syndicom betont: «Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt für fortschrittliche Löhne in der Contact- und Callcenterbranche.» Auch Samuel Ryter, Arbeitgebervertreter von callnet.ch und Präsident der Paritätischen Kommission, freut dieses Verhandlungsergebnis: «Wir schätzen die Loyalität unserer Mitarbeiter*innen und honorieren mit dieser neuen Bestimmung unsere langjährigen Kundendienstangestellten». Diesem Statement schliesst sich auch Christian Ecknauer vom Arbeitgeberverband ContactSwiss an: «Wir freuen uns über das positive Verhandlungsergebnis mit syndicom. Werden hierdurch doch langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr Engagement belohnt.»

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