GAV Swisscom 2018 unterzeichnet und bereit zur Umsetzung
Gestern wurde der neue GAV Swisscom 2018 unterzeichnet. Nun steht der Umsetzung ab dem 1. Juli 2018 nichts mehr im Weg
Die wichtigsten Verbesserungen, die der GAV Swisscom 2018 mit sich bringt:
- Anspruch auf 5 bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr zu Gunsten der Arbeitsmarktfähigkeit (ab 1.1.2019)
- Recht auf Nicht-Erreichbarkeit während der Freizeit
- Schutz der Daten und der Privatsphäre der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz
- Mehr Ferien: 1-2 zusätzliche Ferientage zwischen 35 und 44 bzw. ab 50 Jahren (maximal 6 Wochen)
- Mehr Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen mit vollem Lohn
- Mehr Vaterschaftsurlaub: 15 Tage bezahlt und 1 Monat unbezahlt
- Umfassender Kündigungsschutz für Gewerkschafts- und PersonalvertreterInnen
- Angemessene Freistellungen für die Arbeit als Gewerkschafts- und PersonalvertreterInnen
- Weiterführung des Sozialplans
Diese erfolgreichen Verhandlungen bedeuten jedoch nicht, dass wir hier Halt machen. Die Diskussionen zu den Forderungen für die Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags zum GAV Swisscom 2021/22 laufen bereits.