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Mitwirkung neu geregelt

Im Spätherbst ist es so weit: dann werden bei der Swisscom die Personalvertretungen neu gewählt, etwas mehr als ein Dutzend an der Zahl. Eine grosse Herausforderung für die Gewerkschaft, denn sie hat sich zum Ziel gesetzt, dass möglichst viele der künftigen PersonalvertreterInnen Mitglied bei syndicom sind. 

 

Die neuen Personalvertreterinnen und Personalvertreter werden ihre Aufgabe unter noch günstigeren Bedingungen wahrnehmen können, als dies bisher der Fall war. Standen bei den Verhandlungen zum GAV Swiss­com 2013 die Gewerkschaftsrechte im Mittelpunkt, wurden im Nachgang dazu nun noch die Mitwirkungsrechte neu ausgehandelt. Im neuen «Anhang 3 Mitwirkung» zu den GAV Swisscom, ITS und Cablex 2013 sind sie festgeschrieben.

So gibt es nun für die PräsidentInnen und VizepräsidentInnen einer Personalvertretung (PV) 400 Stunden Freistellung, was bis zu 20% des Arbeitspensums entspricht. Bei den gros­sen Units Swisscom Schweiz und ITS wurde damit eine klare Besserstellung erreicht. BeisitzerInnen können bis zu 10% ihres Pensums als Freistellung geltend machen.

Auch wurde die Mitwirkung im Bereich der Gestaltung der Arbeitsprozesse und der operativen Umsetzung von Sozialplänen bei Restrukturierungen massiv ausgedehnt. Zudem haben die PV nun offiziell ein eigenes Budget von bis zu 40 000 Franken (gesamthaft 170 000 Franken) zur Verfügung.

Wählen und gewählt werden

Neu ist auch, dass die PV bei Swisscom Schweiz nicht mehr nach einem regionalen Schlüssel, sondern nach Geschäftseinheiten (CBU, SME, RES und NIT)* zusammengesetzt werden; der regionalen Komponente wird bei den Wahlkreisen Rechnung getragen. So können sich künftig auch wirklich diejenigen Leute zu Problemen äus­sern, die auch direkt davon betroffen sind. Und: bei ausserordentlichen Ereignissen werden zusätzliche Freistellungen gewährt. Auch die Lernenden bei Swisscom sind nun dem GAV unterstellt; jetzt können sich alle Auszubildenden an den Wahlen zur Personalvertretung beteiligen und sich – ab dem zweiten Lehrjahr – selber für die PV Group Functions zur Wahl stellen. Ihre konkreten Anliegen können Lernende bei der Swisscom an die für sie zuständige PV richten.

Einziger Wermutstropfen: ein absoluter Kündigungsschutz für PV-Mitglieder konnte nicht erreicht werden. Mit einer Zusatzvereinbarung im Anhang an etwaige Sozialpläne sind diese aber dennoch weitgehend geschützt: die Kündigungsfrist könnte in ihrem Fall bis zu einem Jahr oder länger dauern.

«Für die Gewerkschaft ist der Forderungskatalog praktisch vollumfänglich erfüllt», hält Gior­gio Pardini, Leiter des Sektors Telecom/IT und auch Delegationsleiter bei den Verhandlungen, fest. Natürlich blieben aber auch Wünsche offen; so sagt seitens der Personalvertretung ­Sébastien Bourquin, PV-Präsident bei Swisscom ITS: «Ich bedaure, dass es den Sozialpartnern nicht gelungen ist, Personalvertretungen auf Konzernstufe und auf Stufe Swisscom Schweiz zu etablieren. Den PV fehlen damit institutionelle Ansprechpersonen für entsprechende Anliegen. Zudem fehlt mir in der neuen Regelung ein Zeichen von Wertschätzung für die wichtige Arbeit der PV. Swiss­com hat dies leider verpasst. Ich hoffe, dass wir dies in der Praxis korrigieren können.»

«Wichtiger Schritt»

Seitens des Unternehmens hält Pascal Furrer, HR Specialist/Employment Relations bei Swisscom, fest: «Eine konstruktive Diskussionskultur zwischen den Sozialpartnern ist für Swisscom eine zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Zusammenwirken. Swisscom involviert die Sozialpartner frühzeitig in den Dialog über die Geschäftsstrategie und die damit verbundenen Her­ausforderungen. Auf Basis der bisherigen guten Vertrauenskultur will Swisscom die Diskussionen mit den Sozialpartnern fortsetzen, mit dem gemeinsamen Ziel, den Swisscom-Mitarbeitenden ein motivierendes Arbeitsumfeld anzubieten.»

Die neue Mitwirkungsregelung stärke die Personalvertretungen in ihrer Mitverantwortung: «Sie unterstützen damit das Management von Swisscom in ausgewählten Themen und helfen, ausgewogene Lösungen im Sinne der Mitarbeitenden und der Swiss­com zu finden. Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Mitwirkungsansatz einen weiteren wichtigen Schritt in der gemeinsamen Wahrnehmung der Verantwortung für Swisscom und ihre Mitarbeitenden getan haben.»

* CBU steht für Corporate Business (Grosskunden), SME für Small and Medium Enter­prises (KMU), RES für Residential Customers (Privatkunden) und NIT für Netzwerk und IT.

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