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GBKZ-Delegiertenversammlung vom 26.092018

An der Delegiertenversammlung (DV) des GBKZ wurde unter anderem über die Steuervorlage 17 informiert.

An der GBKZ DV Ende September informierte Daniel Lampart vom SGB die Anwesenden darüber, welche möglichen Vor- und Nachteile eine Annahme resp. Ablehnung der Steuervorlage 17 resp. der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (SV17 / STAF) mit sich bringt.
Ein wichtiger Punkt bei Daniel Lamparts Ausfürungen war der Hinweis auf die Unterscheidung zwischen der eidgenössischen Abstimmung der SV17 / STAF und den möglichen Auswirkungen der Umsetzungen in den Kantonen.

Vereinfacht gesagt, bringt die eigenössische Vorlage dem Bund Mehreinnahmen bei den Bundessteuern. Ein Teil davon wird den Kantonen zugute kommen, da der Anteil der Kantone an den direkten Bundessteuern von 17% auf 21.2% erhöht wird, was ca. 1.1 Mrd entspricht. Gleichzeitig bringt sie der AHV jährlich ca. 2 Mrd., wovon 600 Mio. die Arbeitgeber und 800 Mio. der Bund zahlen. Die restlichen 600 Mio. bezahlen die Arbeitnehmer.

Wichtig für ein Ja oder Nein zur SV17 / STAF ist, zu verstehen dass die 1.1 Mrd. als Anteil der Kantone nicht zwingend für kantonale Steuersenkungen verwendet werden müssen!
ABER: Der Kampf gegen die Senkung von kantonalen Steuern muss in jedem einzelnen Kanton über entsprechende kantonale Parlamentsentscheide und mögliche Referenden geführt werden.

Das heisst: Man kann die SV17 / STAF durchaus (eher) gut finden und annehmen und dann in jedem Kanton die entsprechenden Steuersenkungsvorlagen bekämpfen!
Denn: Ein Nein zur SV17 / STAF führt zu einem nur noch ruinöseren kantonalen Steuerwettbewerb, bei dem jeder Kanton versuchen wird die anderen zu unterbieten!

Hier eine Erklärung von Paul Rechsteiner zum Thema!

Und hier die Medienmitteilung des GBKZ über das kantonale Referendung!

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