Skyguide: Moderner GAV für das Flugsicherungspersonal
Am 24. Mai konnten die Sozialpartner der schweizerischen Flugsicherungsgesellschaft Skyguide, syndicom und VPOD, den neuen Gesamtarbeitsvertrag GAV in Genf unterzeichnen. Das Regelwerk tritt rückwirkend per 1. März 2011 in Kraft. Automatischer Teuerungsausgleich, mehr Ferien, zehn Tage Vaterschaftsurlaub und ein Kündigungsschutz für GewerkschafterInnen sind die wichtigsten Neuerungen. Vor gut einem Jahr setzten sich die Sozialpartner an den Tisch, um den GAV von 2003 einer umfassenden Renovation zu unterziehen. Die Verhandlungen gestalteten sich komplex und zäh: Die Positionen und Erwartungen waren vielfach zu unterschiedlich. Es gelang den Verhandlungsdelegationen aber, die Auseinandersetzungen in einem konstruktiven und sachlichen Dialog zu führen, sodass es schliesslich möglich war, das Ende Februar auslaufende Lohnregulativ des alten GAV nahtlos mit dem neuen Vertrag abzulösen. Die Mitglieder der Sektion Flugsicherung haben den neuen GAV in einer Urabstimmung mit 93 Prozent Ja angenommen.
Modern und fortschrittlich
Was lange währte, wurde schliesslich gut. Aus der Sicht der Verhandlungsdelegation von syndicom ist es geglückt, den neuen Vertrag modern und fortschrittlich auszugestalten. Er präsentiert sich jetzt strukturierter und lesbarer. Er ist wie jedes andere Verhandlungsergebnis auch ein Kompromiss mit positiven und negativen Aspekten. Doch unter dem Strich überwiegen die positiven Aspekte deutlich.
Es gelang syndicom, erfolgreich über weite Strecken die Verhandlungsposition zu halten und das bisherige Lohnmodell punkto Systematik und Geldwerte nur mit einem kleinen Abstrich in den neuen GAV zu übernehmen. Ein Abstrich musste bei den Lohnmaxima gemacht werden: Diese Bänder werden um ein Prozent gesenkt. Mit diesem Zugeständnis kann Skyguide das Lohnwachstum etwas abbremsen. Wer so in eine Überbandlage geraten sollte, erhält eine Lohngarantie. Im Gegenzug wird die potenzielle Lohnreduktion mit zwei zusätzlichen Ferientagen für alle kompensiert.
Das Lohnsystem wird weiter modernisiert, indem die von den KollegInnen als ungerecht und intransparent kritisierte individuelle Leistungshonorierung durch ein neues System abgelöst wird. Künftig wird die sogenannte Leistungskomponente an das Erreichen der Unternehmensziele geknüpft. Diese Komponente kann Skyguide je nach Geschäftsgang und Arbeitsanfall in Geld oder Freizeit auszahlen.
Wegweisend
In wichtigen Punkten konnten im GAV wegweisende gewerkschaftliche Forderungen in die Tat umgesetzt werden: Erstens wird der Vaterschaftsurlaub wie beim Bund auf zehn Tage ausgedehnt. Zweitens erhalten die Mitarbeitenden von Skyguide in Zukunft jährlich den automatischen Teuerungsausgleich. Dieser ist garantiert bis zu einer Teuerung von drei Prozent. Darüber hinaus finden jährlich Verhandlungen über Reallohnerhöhungen statt. Drittens wird der Kündigungsschutz gestärkt: Wer missbräuchlich entlassen wird, hat das Recht auf eine Wiedereinstellung bei Skyguide. Mitarbeitende über 55 Jahre, deren Tätigkeit an eine Lizenz gebunden ist, werden im Falle eines Lizenzverlustes bei gleichem Lohn weiter beschäftigt. Und schliesslich werden die Gewerkschaftsrechte im Betrieb gestärkt, indem GewerkschafterInnen in Mitwirkungsorganen nicht gekündigt werden darf; eine solche Kündigung wäre nichtig.
Kaspar Bütikofer, Zentralsekretär Sektor Logistik