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Lohnmassnahmen 2015 und 2016 für die Post Immobilien Management und Services AG (IMS AG)

Die Verhandlungsdelegationen der IMS AG sowie der Gewerkschaft syndicom und des Personalverbandes transfair haben sich über die Lohnmassnahmen geeinigt.

 

Die Lohnmassnahmen für das Personal der IMS AG stehen fest, sie gelten für die Jahre 2015 und 2016. Diese betreffen in erster Linie die Mitarbeitenden bei IMS AG, die dem Gesamtarbeitsvertrag für ausgegliederte Geschäftseinheiten (GAV KG) unterstehen. Das Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen und gilt jeweils für das Jahr 2015 und 2016:

 

Mitarbeitende im GAV KG ohne Unterhaltsreinigung:
- 0.8% der Lohnsumme stehen für individuelle, nachhaltige Lohnerhöhungen zur Verfügung. Die Lohnerhöhungen für das Jahr 2015 erfolgen mit dem Februar-Lohn 2015 und gelten rückwirkend per 1. Januar 2015. Mitarbeitende, denen keine individuelle Lohnerhöhung gewährt wird, erhalten von ihren Vorgesetzen eine persönliche Begründung.

- Zusätzlich erhält diese Gruppe eine Einmalzahlung* von 400 Franken. Dieser Betrag wird jeweils mit dem März-Lohn ausbezahlt.

- Die Einmalzahlung ist dem jeweiligen Beschäftigungsgrad angepasst, beträgt jedoch mindestens 100 Franken **.

 

Mitarbeitende im GAV KG, nur Unterhaltsreinigung sowie Mitarbeitende nach GAV für Neueintretende und Aushilfen (ohne Gelegenheitsarbeit):
- Diese Gruppe erhält eine Einmalzahlung* von 600 Franken. Der Betrag wird jeweils mit dem März-Lohn ausbezahlt.

- Die Einmalzahlung ist dem jeweiligen Beschäftigungsgrad angepasst, beträgt jedoch
mindestens 150 Franken**.

 

*) Die Einmalzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der Arbeitgeberin. Es besteht für die Mitarbeitenden kein Rechtsanspruch auf eine Auszahlung in der Zukunft.
**) Mindestbeschäftigungsgrad von 5 %.

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