LadÖG: Keine landesweiten obligatorischen Mindest-Ladenöffnungszeiten
Sommersession des Parlaments
Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Parlament will ein Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) erzwingen. Sollte der Ständerat einknicken, dann ergreifen die Gewerkschaften das Referendum.
Der Ständerat ist im vergangenen Jahr nicht auf das Gesetz eingetreten, der Nationalrat hat im Frühjahr der Vorlage zugestimmt. Also ist wieder die kleine Kammer dran - und deren Mehrheit will sich nun dem Nationalrat anschliessen.
Das neue Gesetz würde die Arbeitsbedingungen für das Personal im Detailhandel drastisch verschlechtern. Es will den Kantonen vereinheitlichte Mindest-Ladenöffnungszeiten aufzwingen. Es dereguliert gleichzeitig die Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit. Dabei würden den Kantonen Mindestladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von 6-20 Uhr und an Samstagen von 6-18 Uhr (Entscheid Nationalrat) vorgeschrieben werden.
Diese Erweiterung der Ladenöffnungszeiten wird sich für die betroffenen Arbeitnehmenden schädlich auswirken. Ausgeprägt gilt dies für Frauen in Teilzeitpensen, mit Erziehungs- und Care-Aufgaben und mit prekären Arbeitsbedingungen. In verschiedenen Umfragen haben sich die VerkäuferInnen denn auch gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen. Zudem fehlt im Detailhandel immer noch ein Branchen-GAV. Der Branchen-Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute hartnäckig, einen GAV zu verhandeln. Dies ist inakzeptabel.
Die Gewerkschaften wehren sich auch aus einem anderen Grund gegen die Vorlage. Sie entspricht der üblichen Salamitaktik zur vollständigen Deregulierung der Arbeitszeiten. Zuerst ist der Detailhandel visiert, dann alle Branchen! Hier müssen die Gewerkschaften für Sand im Getriebe sorgen. Die Gewerkschaften verteidigen die Gesundheit, das Familien- und Sozialleben der ArbeitnehmerInnen. Deshalb wehren sie sich gegen die Deregulierung der Arbeitszeiten. Und deshalb werden sie das LadÖG, sollte es das Parlament verabschieden, per Referendum bekämpfen.