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Erstmals ein GAV für die ganze Branche

Gesamtarbeitsvertrag in der Netzinfrastruktur-Branche

(v.l.n.r.) Jean-Pierre Mitard (VFFK), Heiner Oberer (SNiv), Michael Eichenberger (VFFK), Werner Sturm (VFFK), Giorgio Pardini (syndicom), Hans-Peter Legler (SNiv), Daniel Binzegger (SNiv), Daniel Hügli (syndicom), Andreas Etter (VFFK), © Jens Friedrich

Die Gewerkschaft syndicom hat am 14. Dezember 2015 mit den Arbeitgeberverbänden VFFK und SNiv einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Netzinfrastruktur-Branche abgeschlossen. Der GAV tritt am 1. Juli 2016 in Kraft; unterstehen werden ihm gegen 70 Unternehmen mit insgesamt rund 4‘000 Beschäftigten. Ein gemeinsames Ziel der Sozialpartner ist die Allgemeinverbindlichkeit des GAV, welche allen Beschäftigten in der Branche faire Arbeitsbedingungen und den Unternehmen gleich lange Spiesse garantiert.

Der rasche und flächendeckende Ausbau eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes ist ein wesentlicher Faktor, damit die Schweiz das wettbewerbsfähigste Land der Welt bleibt. Alleine die Swisscom investiert mehrere Milliarden Franken in den Glasfaserausbau. Hinzu kommen hohe Investitionen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen in ein redundantes und damit zuverlässiges Hochspannungsnetz, welches insbesondere den Anforderungen der neuen Energiequellen Wind und Sonne gerecht werden muss. Bahnunternehmen investieren Milliarden Franken in Infrastrukturprojekte, zum Beispiel den Gotthard Basistunnel. Das hohe Auftragsvolumen hat in der Netzinfrastruktur-Branche zu einem Boom geführt. Dieser Boom hat nebst seriösen Unternehmen auch inländische und ausländische Unternehmen angezogen, welche mit unfairen Mitteln, wie Lohn- und Sozialdumping, ein Stück vom Kuchen abschneiden wollen.

Während zwei Jahren wurden deshalb zwischen syndicom und verschiedenen Arbeitgebern der Netzinfrastruktur-Branche intensive Gespräche geführt. Diese Gespräche münden nun in der Sozialpartnerschaft zwischen syndicom und dem Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) sowie der Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK).

Allgemeinverbindlichkeit angestrebt

Der GAV für die Netzinfrastruktur-Branche tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Unterstehen werden dem GAV gegen 70 Unternehmen mit insgesamt rund 4‘000 Beschäftigten, die hauptsächlich tätig sind in: Planung, Errichtung und Unterhalt von Netzinfrastrukturanlagen im Bereich von Energie, Telecom, Transport und Verkehrstechnik.

Branchen-Gesamtarbeitsverträge entfalten ihre volle Wirkung erst dann, wenn sie allgemein verbindlich sind. Die Sozialpartner streben deshalb an, dass der Bundesrat den Netzinfrastruktur-GAV im nächsten Jahr für allgemeinverbindlich erklärt. Gleich lange Spiesse durch Standards bei den Arbeitsbedingungen dienen sowohl den Unternehmen als auch deren Beschäftigten: Den Unternehmen sichern sie eine nachhaltige Zukunft, den Beschäftigten faire Löhne und anständige Arbeitsbedingungen.

 

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