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Die neue Lohnsystematik

• Für sämtliche Mitarbeitenden, die dem GAV Swisscom unterstellt sind, gilt ab 1. April 2015 das variable Lohnsystem. Der Ziellohn setzt sich zusammen aus dem Basislohn und dem Ziel-Erfolgsanteil.

• Es besteht eine einheitliche neue Job-Architektur, die sechs GAV-Job-Level (D, E, F, G, H, I) umfasst. Die Maturitäten werden einheitlich beschrieben (sogenannte Job-Descriptions), bewertet und den einzelnen Job-Levels (Dienstaltersstufen) zugeordnet.

• Swisscom definiert den Prozess bei allfälligen Differenzen betreffend Einstufung der oder des Mitarbeitenden.

Lohngerechtigkeit: Löhne unterhalb der Lohnbänder

• Löhne von Mitarbeitenden, die im Lohnband unterhalb von 80% des mittleren Lohns (= Untergrenze des Lohnbands) positioniert sind, werden grundsätzlich innerhalb von maximal 24 Monaten in die Lohnbänder überführt.

• Individuelle Erhöhungen erfolgen im Rahmen der Lohnrunde und gemäss der Verteilmatrix jeweils per 1. April 2015, 1. April 2016 und 1. April 2017.

Lohngerechtigkeit: Löhne oberhalb der Lohnbänder

• Die Sozialpartner sind sich einig, grundsätzlich auf Lohnsenkungen zu verzichten; Korrekturen sollen über die Zeit erfolgen.

• Lohnrunden erfolgen in den nächsten 5 Jahre nach den Grundsätzen der Verteilmatrix 2014.

• Mitarbeitende, deren Lohn mehr als 120% des mittleren Lohns beträgt (= Obergrenze des Lohnbands), werden von den Lohnrunden ausgeschlossen.

• Die Löhne von Mitarbeitenden, die zwischen 120% und 140% über dem mittleren Lohn liegen, werden eingefroren.

• Löhne von Mitarbeitenden, die 140% oder mehr über dem mittleren Lohn liegen, werden angepasst und an die Korridorobergrenze von 140% herangeführt (das sind nur einige Dutzend Mitarbeitende). Die Kürzung erfolgt linear innerhalb von maximal 24 Monaten.

• Mitarbeitende, die vor dem 1. April 2016 das 58. Altersjahr vollendet haben werden, sind von Lohnkürzungen ausgenommen.

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