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Ab 2019 keine Löhne mehr unter 4’000 Franken in der Netzinfrastruktur-Branche

Nach dem Inkrafttreten der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Netzinfrastruktur-Branche am 1. Oktober haben sich die Sozialpartner nun auf Lohnmassnahmen für 2019 geeinigt. Diese beinhalten eine Anhebung der tieferen Mindestlöhne, eine Lohnerhöhung von 0.5% der Gesamtlohnsumme sowie höhere Spesen in der gesamten Branche. Diese Anpassungen entsprechen einer Erhöhung von rund 1.5% per 2019.

Lohnmassnahmen 2019
Die beiden Arbeitgeberverbände, der Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) und die Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK), sowie die Gewerkschaft syndicom haben im Rahmen der ersten Lohnverhandlungen seit der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags die tieferen Mindestlöhne deutlich angehoben. Bei Ungelernten gilt neu ein monatlicher Mindestlohn von 4‘000 Franken, jährlich dreizehnmal ausbezahlt. Je nach Qualifikation und Fachrichtung betragen die Mindestlöhne bei den Gelernten nun neu zwischen 4‘250 und 6‘700 Franken. Hinzu kommen eine Erhöhung der realen Gesamtlohnsumme um 0.5% per 1. Januar 2019 und die Anpassung der Spesenentschädigungen. Diese Massnahmen entsprechen somit einer gesamten Erhöhung von bis zu 1.5%. Bereits eingereicht haben die Vertragsparteien das Gesuch um die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohnmassnahmen, mit deren baldigen Erteilung alle in der Schweiz tätigen Unternehmen der Branche zur Umsetzung der Massnahmen verpflichtet werden.

Erweiterung des Arbeitnehmendenschutzes
Nach der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Netzinfrastruktur-Branche durch den Bundesrat per 1. Oktober 2018 wird mit den Lohnmassnahmen 2019 nun ein weiterer Fortschritt in dieser Branche erzielt. Die Erhöhung von bis zu 1.5% trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen in der Branche zu stabilisieren und den verbindlichen Rahmen des Arbeitnehmendenschutzes zu erweitern. So profitieren bis zu 3500 Arbeitnehmende von besseren Arbeits- und Lohnbedingungen.

Wichtiger Schritt für die Branche
Gerade in der Netzinfrastruktur-Branche, die sich im stetigen Wachstum befindet und in Zukunft mit weiteren Grossaufträgen rechnen darf, sind diese Massnahmen in Verbindung mit der AVE entscheidend, um mit der ausländischen Konkurrenz mithalten zu können. Solche Massnahmen ermöglichen es den Unternehmen den Wettbewerb vermehrt über das Kriterium der Qualität statt über die Arbeitsbedingungen auszuüben sowie einen wirksamen Schutz vor Lohndumping zu gewährleisten.

GAV der Netzinfrastrukturbranche für allgemeinverbindlich erklärt

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