Keine Löhne unter 4 200 Franken in der Netzinfrastruktur-Branche
Die Sozialpartner der Netzinfrastruktur-Branche haben sich auf Lohnmassnahmen für 2020 geeinigt. Diese beinhalten die Anhebung der Mindestlöhne in der gesamten Branche sowie individuelle Lohnerhöhungen von 0.8% der Gesamtlohnsumme. Besonders angehoben werden die Mindestlöhne für ungelernte Fachkräfte sowie für Netzelektrikerinnen und Netzelektriker mit EFZ.
Die beiden Arbeitgeberverbände, der Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) und die Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK), die Gewerkschaften syndicom, transfair und Syna sowie der VPE haben im Rahmen der zweiten Lohnverhandlungen seit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags die tieferen Mindestlöhne deutlich angehoben. Bei Ungelernten gilt neu ein monatlicher Mindestlohn von 4 200 Franken, jährlich dreizehnmal ausbezahlt. Je nach Qualifikation und Fachrichtung betragen die Mindestlöhne bei den Gelernten nun neu zwischen 4 450 und 6 700 Franken. Hinzu kommt eine Erhöhung der unterstellten Gesamtlohnsumme um 0.8% per 1. Januar 2020. Dank der Einreichung des Gesuchs um die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohnmassnahmen werden alle in der Schweiz tätigen Unternehmen der Branche zur Umsetzung der Massnahmen verpflichtet.
Wichtiger Schritt für die Branche
Gerade in der Netzinfrastruktur-Branche, die sich im stetigen Wachstum befindet und in Zukunft mit weiteren Grossaufträgen rechnen darf, sind diese Massnahmen in Verbindung mit der AVE entscheidend, um mit der ausländischen Konkurrenz mithalten zu können. Solche Massnahmen ermöglichen es den Unternehmen, den Wettbewerb vermehrt über das Kriterium der Qualität statt über die Arbeitsbedingungen auszuüben sowie einen wirksamen Schutz vor Lohndumping zu gewährleisten. Die Lohnmassnahmen 2020 tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen in der Branche zu stabilisieren und den verbindlichen Rahmen des Arbeitnehmendenschutzes zu erweitern. So profitieren bis zu 4 000 Arbeitnehmende von besseren Arbeits- und Lohnbedingungen.