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Die Medienförderung muss primär die Bedingungen für Journalist*innen verbessern – nicht die Monopoltendenzen verstärken

Das medienpolitische Positionspapier von syndicom nennt die Bedingungen für die neue Medienförderung

Die epochalen Umwälzungen in der Medienbranche bedrohen die demokratiepolitische Funktion der Medien. Diese Entwicklung macht eine Neuausrichtung der Medienförderung notwendig. Es genügt nicht, die Verlage zu fördern. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sie die Interessen der Aktionäre und Eigentümer höher gewichten als die demokratiepolitische Verantwortung. Es ist deshalb an der Politik, die Neuausrichtung voranzutreiben. Das medienpolitische Positionspapier von syndicom erläutert die gewerkschaftliche Stossrichtung mit ihren Schwerpunkten: die GAV-Pflicht für geförderte Medienunternehmen, den Erhalt berufsethischer Standards und die Unterbindung von Subventionsabschöpfung.

Damit Journalist*innen Qualitätsjournalismus produzieren können, brauchen sie die entsprechenden Rahmenbedingungen. Nur so sind sie weiterhin in der Lage, professionelle, berufsethische Standards nach den Regeln des Presserats aufrechtzuerhalten, Meinungsvielfalt abzubilden und die notwendige Einordnungsleistung zu garantieren. Zu den Rahmenbedingungen gehören gute Arbeitsbedingungen und anständige Löhne; diese sind wegen den Restrukturierungen immer mehr unter Druck gekommen. Von der Medienförderung sollten deshalb nur Unternehmen profitieren, die gute Arbeitsbedingungen über einen Gesamtarbeitsvertrag garantieren.

Mit Medienförderung die Vielfalt erhöhen
Die Medienförderung soll gezielt die Medienvielfalt fördern. Dazu soll die indirekte Presseförderung für die Lokal- und Regionalpresse von 30 auf 50 Millionen Franken aufgestockt werden. Die Auflagebeschränkung muss bei 40‘000 Exemplaren bleiben, bei Zeitungen in Kopfblattsystemen kann die Obergrenze der Gesamtauflage jedoch von heute 100‘000 auf 150‘000 erhöht werden. Gleichzeitig braucht es aber Massnahmen gegen die Subventionsabschöpfung. Öffentliche Gelder dürfen nicht in die Dividenden der Aktionäre von Medienunternehmen versickern. Geförderte Unternehmen sollen deshalb eine separate, differenzierte und transparente Rechnungslegung führen.
Dasselbe Prinzip ist bei der Förderung der Onlinemedien anzuwenden, wobei auch hier eine sinnvolle Grössenbegrenzung zu definieren ist.

Die Medienförderung soll dem Service-public-Gedanken folgen
Die demokratiepolitische Funktion der Medien ist ein Beitrag zum Service public. Folglich muss die Medienförderung den medialen Service public stärken. Dazu gehört eine unabhängige, dreisprachige Nachrichtenagentur. Die heutige Keystone-SDA ist es aufgrund ihrer Besitzerstruktur nicht mehr. Die Besitzer (Verleger und SRG) sind gleichzeitig auch die Kunden. Als Besitzer verlangen sie Gewinne, als Kunden drücken sie gleichzeitig die Tarife. syndicom fordert deshalb, dass die Nachrichtenagentur in eine Stiftung umgewandelt wird, die von den Kantonen, dem Bund und den Verlegern getragen wird und den Arbeitnehmenden eine Vertretung garantiert.

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Das Medienpolitische Positionspapier von syndicom rollt die gewerkschaftlichen Positionen in einer Gesamtschau auf. Es beinhaltet neben der indirekten Presse- und der neuen direkten Onlineförderung auch die Rahmenbedingungen für die SRG sowie die gemeinschaftlichen Anliegen der Medienbranche wie den Presserat oder die Aus- und Weiterbildung. Es unterstützt das Anliegen einer digitalen Medieninfrastruktur. Zudem skizziert es mögliche Massnahmen einer längerfristigen, nachhaltigen Medienpolitik.

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