Contact-Tracing-App nur mit sozialer Verantwortung
In zahlreichen Ländern, auch in der Schweiz, steht eine App hoch im Kurs, mit der nachverfolgt werden kann, mit wem an COVID-19 erkrankte Menschen kürzlich Kontakt hatten. Solche Contact-Tracing-Apps verwenden einen wichtigen Bestandteil von Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI): Algorithmen. Die Gewerkschaft syndicom hat Leitprinzipien für den Einsatz von künstlicher Intelligenz mit sozialer Verantwortung formuliert, welche bei der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage berücksichtigt werden sollen.
Das Zusammenspiel zwischen Mensch und KI-Systemen birgt die Chance, das Verhältnis aller Lebensbereiche zueinander neu zu denken und zu gestalten. Damit die Chancen von KI genützt und gleichzeitig die Risiken minimiert werden können, muss jedoch der Grundsatz «Mensch vor Maschine» integraler Bestandteil der Überlegungen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sein. Das jüngste Beispiel der Anwendung von künstlicher Intelligenz ist die Contact-Tracing-App zur Eindämmung des Coronavirus. syndicom begrüsst die Forderung, dass die App auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage basieren muss. Diese Grundlage hat jedoch Leitprinzipien der sozialen Verantwortung Rechnung zu tragen.
Technologie ist nie neutral; sie wird in einem bestimmten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Kontext produziert. Deshalb muss beim Design, bei der Entwicklung und Einführung sowie beim Einsatz von KI-Systemen zwingend die ethische und soziale Verantwortung wahrgenommen werden – Freiheits- und Menschenrechte sind zu achten. KI-Systeme sollen transparent, verständlich, erklärbar und als solche erkennbar sein. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist: Wenn KI-Systeme Menschen betreffen, sollen die Betroffenen das Recht haben, diese Entscheide anzufechten und durch einen Menschen prüfen zu lassen. syndicom erwartet vom Bundesrat, diese Prinzipien bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage für die Contact-Tracing-App zu berücksichtigen.